Kunstschaffende
Informationen über die Möglichkeiten für Kunstschaffende:
- Kunstsparten: Malerei, Bildhauerei, Literatur, Foto, Film- und Videokunst, Komposition, Architektur, Industrie- und Modedesign
- Vergabe an Kunstschaffende: abgeschlossene (Kunst-) Ausbildung. Siehe Professionalitätskriterien des Kantons Wallis 20200305_Professionalitätskriterien im kulturellen Bereich
- Alter und Nationalität: ohne Einschränkungen
- Aufenthaltsdauer: 2, 3 oder 4 Monate
- Atelier: ruhiges Arbeiten in einem renovierten Stadel im Dorf. Internetanschluss.
- Unterkunft: möbliertes 2-Zimmer-Studio (Wohnküche und Schlafzimmer) im 3. Stock ohne Lift. Kein Internetanschluss.
- Es hat keine anderen Künstlerinnen und Künstler in der Residenz
- Unterstützung durch den Kanton Wallis: SFr. 1’500.00 pro Monat
- Vergabe durch den Verein artbellwald.ch und die Dienststelle für Kultur des Kantons Wallis
- Bewerbung: Über das Online-Bewerbungsformular








bedingungen für die bewerbung
- während des Aufenthaltes soll künstlerisch und kreativ gearbeitet werden
- gegen Ende des Aufenthaltes findet ein Tag des offenen Ateliers, eine Lesung oder ein kleines Konzert statt. Die Kulturschaffenden können ihre in Bellwald entstandenen Arbeiten den Mitgliedern des Vereins, der Dorfbevölkerung und den Gästen präsentieren
- zum Dank hinterlassen die Kunstschaffenden am Ende ihres Aufenthaltes dem Verein ein in Bellwald entstandenes Werk
- alle Kunstschaffenden müssen im Besitze einer Haftpflichtversicherung, sowie einer Kranken- und Unfallversicherung sein
besondere hinweise
- Anreise individuell und auf eigene Kosten, sowie alle weiteren anfallenden persönlichen Kosten
- eine allfällige Aufenthaltsbewilligung oder andere benötigte Dokumente sind Sache der Kunstschaffenden
- benötigtes Material ist ebenfalls Sache der Kunstschaffenden; Komponisten und Musiker stehen keine Instrumente zur Verfügung
- die Schweiz verfügt über andere Steckdosen; Adapter bitte selber mitnehmen
- Haustiere jeglicher Art sind aus hygienischen Gründen nicht erlaubt
- Besuche sind erlaubt, es müssen aber pro Person und Uebernachtung SFr. 10.00 an den Verein bezahlt werden
FAQ
Warum kann ich das Bewerbungsformular nicht abschicken?
- Weil Ihre PDFs sehr wahrscheinlich zu gross sind (nicht über 10MB).
- Weil Sie den Captcha Code falsch oder gar nicht eingegeben haben.
- Weil Sie das Formular nicht korrekt ausgefüllt haben.
Warum muss ich mindestens ein Exemplar meiner Bewerbung per Post schicken?
Weil dies eine Auflage der Auswahlkommission ist. Eine gut präsentierte Bewerbung kann ausschlaggebend sein.
Wie rasch erhalte ich eine Antwort auf meine Bewerbung?
Nach Eingang Ihrer Unterlagen per Post erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihre Bewerbung eingetroffen ist. Nachdem die Dienststelle für Kultur des Kantons Wallis den Entscheid der Kommission bestätigt hat (ca. 2 Monate später) erhalten Sie eine definitive Antwort.
Befinden sich noch andere Kunstschaffende in der Residenz?
Nein. Weder im Studio noch im Atelier.
Wie geht die Zahlung vor sich?
Sie erhalten am Anfang jeden Monats das Geld bar in SFr.
Gibt es eine Möglichkeit zu waschen?
Ja, es hat eine Waschküche mit Waschmaschine im Untergeschoss des Studios. Funktioniert mit Münzautomat.