Kunstschaffende
Informationen über die Möglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler:
- Kunstsparten: Malerei, Bildhauerei, Literatur, Foto, Film- und Videokunst, Komposition, Architektur, Industrie- und Modedesign
- Vergabe an Kunstschaffende: abgeschlossene (Kunst-) Ausbildung. Siehe Professionalitätskriterien des Kantons Wallis 20200305_Professionalitätskriterien im kulturellen Bereich
- Alter: offen, sofern bei guter Gesundheit. Die Bewerbenden müssen sich bewusst sein, dass Bellwald auf 1600 m über Meer liegt und das Klima eher rau und die Luft dünn sind.
- Nationalität: ohne Einschränkungen
- Aufenthaltsdauer: 2, 3 oder 4 Monate
- Atelier: ruhiges Arbeiten in einem renovierten Stadel im Dorf. Internetanschluss
- Unterkunft: möbliertes 2-Zimmer-Studio aus den Jahren 1970 (Wohnküche und Schlafzimmer) im 3. Stock ohne Lift. Kein Internetanschluss.
- Es befinden sich keine anderen Künstlerinnen und Künstler in der Residenz
- finanzielle Unterstützung durch den Kanton Wallis: SFr. 1’500.00 pro Monat
- Vergabe durch den Verein artbellwald.ch und die Dienststelle für Kultur des Kantons Wallis
- Bewerbung: Über das Online-Bewerbungsformular
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bedingungen für die bewerbung
- während des Aufenthaltes soll künstlerisch und kreativ gearbeitet werden
- gegen Ende des Aufenthaltes findet ein Tag des offenen Ateliers, eine Lesung oder ein kleines Konzert statt. Die Kulturschaffenden können ihre in Bellwald entstandenen Arbeiten den Mitgliedern des Vereins, der Dorfbevölkerung und den Gästen präsentieren
- zum Dank hinterlassen die Kunstschaffenden am Ende ihres Aufenthaltes dem Verein ein kleines in Bellwald entstandenes Werk
- alle Kunstschaffenden müssen im Besitze einer Haftpflichtversicherung, sowie einer Kranken- und Unfallversicherung sein
besondere hinweise
- An- und Abreise nicht an Wochenenden, individuell und auf eigene Kosten, sowie alle weiteren anfallenden persönlichen Kosten
- allfällige Aufenthaltsbewilligungen oder andere benötigte Dokumente sind Sache der Kunstschaffenden
- benötigtes Material ist ebenfalls Sache der Kunstschaffenden; Komponisten und Musikern stehen keine Instrumente zur Verfügung
- die Schweiz verfügt über andere Steckdosen; Adapter bitte selber mitnehmen
- Haustiere jeglicher Art sind aus hygienischen Gründen nicht erlaubt
- Besuche sind erlaubt. Es müssen aber pro Person und Uebernachtung SFr. 10.00 an den Verein bezahlt werden
FAQ
Warum kann ich das Bewerbungsformular nicht abschicken?
- Weil Ihre PDFs sehr wahrscheinlich zu gross sind (nicht über 10MB).
- Weil Sie den Captcha Code falsch oder gar nicht eingegeben haben.
- Weil Sie das Formular nicht korrekt ausgefüllt haben.
Warum muss ich ein Exemplar meiner Bewerbung per Post schicken?
Weil dies eine Auflage der Auswahlkommission ist.
Wie rasch erhalte ich eine Antwort auf meine Bewerbung?
Nach Eingang Ihrer Unterlagen per Post erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihre Bewerbung eingetroffen ist. Nachdem die Dienststelle für Kultur des Kantons Wallis den Entscheid der Kommission bestätigt hat (ca. 2 Monate später) erhalten Sie eine definitive Antwort.
Befinden sich noch andere Kunstschaffende in der Residenz?
Nein. Weder im Studio noch im Atelier.
Wie geht die Zahlung vor sich? In Schweizer Franken bar.
Sie erhalten am Anfang jeden Monats das Geld bar in SFr.
Gibt es eine Möglichkeit zu waschen?
Ja, es hat eine Waschküche mit Waschmaschine im Untergeschoss des Studios. Funktioniert mit Münzautomat.