Werksammlung

  • Der Verein artbellwald.ch erwartet von den Kunstschaffenden, dass sie ein in Bellwald entstandenes Werk dem Verein überlassen. Dieses Werk wird Eigentum des Vereins. Bei einer allfälligen Auflösung des Vereins, geht das Werk in den Besitz des Kantons Wallis über. An der Generalversammlung werden die Kunstwerke, welche im vorangegangenen Jahr entstanden sind, den Mitgliedern vorgestellt.