Informationen über die Möglichkeiten, welche der Verein artbellwald.ch den Kunstschaffenden bietet:

  • was: Aufenthalt für Kunstschaffende verschiedenster Kunstsparten;
  • wo: Bellwald, Kt. Wallis, Schweiz; Bergdorf auf 1600m; mit öffentlichem Verkehr erreichbar (Luftseilbahn);
  • Atelier: ruhiges Arbeiten in schönem, renoviertem Stadel im Dorf (mit Internetanschluss); es hat keine anderen Künstler*innen in der Residenz;
  • Unterkunft: 2-Zimmer-Wohnung im 3. Stock ohne Lift, im Dorf (kein Internetanschluss); Tiere sind weder im Atelier noch im Studio erlaubt;
  • Unterstützung: SFr. 1’500.- pro Monat.
  • Vergabe durch: den Verein artbellwald.ch und die Dienststelle für Kultur des Staates Wallis;
  • Professionalitätskriterien
  • Vergabe an: Kunstschaffende mit abgeschlossener (Kunst-) Ausbildung; siehe Professionalitätskriterien des Kantons Wallis
  • Kunstsparten: Malerei, Bildhauerei, Literatur, Foto, Film- und Videokunst, Komposition, Architektur, Industrie- und Modedesign
  • Alter und Nationalität: ohne Einschränkungen
  • Aufenthaltsdauer: 2 – 4 Monate.

Die Bewerbung für Kunstschaffende erfolgt über das Ausfüllen eines Bewerbungsformulares, welches Sie Online finden können.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus (Biografie, Werdegang als Künstler*in; Portfolio; Projektbeschrieb für den Aufenthalt in Bellwald und Motivation für Bellwald. etc.). Diese Unterlagen sollen als PDF zusammen mit dem Bewerbungsformular verschickt werden. Sollte ein PDF über 10MB gross sein, dieses bitte per E-mail schicken. Zusätzlich erwarten wir ein Exemplar aller Unterlagen (Portfolio, CDs, Bücher, Publikationen, etc.) per Post zwischen dem 1. Januar und 28. Februar 2025 (Poststempel) an folgende Adresse: “Verein artbellwald.ch, Postfach 29, 3997 Bellwald”.   artbellwald.ch bestätigt den Eingang der Bewerbung sobald das Dossier vollständig per Post eingegangen ist. Die Bewerbungen werden durch den Vorstand des Vereins geprüft. Die Prüfung und Genehmigung der Dossiers durch das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur des Kantons Wallis findet Ende März statt. Anschliessend werden Informationsmails an alle Bewerber gesendet. Dokumente werden keine zurückgeschickt. Alle Unterlagen bleiben im Besitze des Vereins. Im Falle einer Absage begründet der Verein artbellwald.ch den Entscheid nicht.

Bedingungen für die Bewerbung:

  • während des Aufenthaltes soll künstlerisch und kreativ gearbeitet werden
  • zwei der drei Professionalitätskriterien der Dienststelle für Kultur müssen erfüllt sein
  • gegen Ende des Aufenthaltes findet ein Tag des offenen Ateliers, eine Lesung oder ein kleines Konzert statt. Die Kulturschaffenden können ihre in Bellwald entstandenen Arbeiten den Mitgliedern des Vereins, der Dorfbevölkerung und den Gästen präsentieren
  • zum Dank hinterlassen die Künstler*innen am Ende ihres Aufenthaltes dem Verein ein in Bellwald entstandenes Werk
  • alle Kunstschaffenden müssen im Besitze einer Haftpflicht-versicherung sowie einer Kranken- und Unfallversicherung sein

Besondere Hinweise:

  • Anreise individuell und auf eigene Kosten, sowie alle weiteren anfallenden persönlichen Kosten
  • eine allfällige Aufenthaltsbewilligung oder andere benötigte Dokumente sind Sache der Kunstschaffenden
  • benötigtes Material ist ebenfalls Sache der Kunstschaffenden; es stehen keine Instrumente zur Verfügung
  • die Schweiz hat andere Steckdosen, Adapter bitte selber mitnehmen!
  • Haustiere jeglicher Art sind aus hygienischen Gründen nicht erlaubt
  • Besucher sind erlaubt müssen aber pro Person und pro Uebernachtung Fr. 10.00 bezahlen.

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